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   SG Berlin, 30.03.2006 - S 34 AS 1840/06 ER   

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https://dejure.org/2006,30513
SG Berlin, 30.03.2006 - S 34 AS 1840/06 ER (https://dejure.org/2006,30513)
SG Berlin, Entscheidung vom 30.03.2006 - S 34 AS 1840/06 ER (https://dejure.org/2006,30513)
SG Berlin, Entscheidung vom 30. März 2006 - S 34 AS 1840/06 ER (https://dejure.org/2006,30513)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    SGB II § 20 Abs. 1 § 23
    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Kosten für den Besuch einer privaten Bildungseinrichtung als Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes

 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (3)

  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus SG Berlin, 30.03.2006 - S 34 AS 1840/06
    Nach der Rechtssprechung des Bundesverfassungsgerichts müssen sich die Gerichte in den Fällen, wenn ohne die Gewährung vorläufigen Rechtsschutzes schwere und unzumutbare, anders nicht abwendbare Beeinträchtigungen entstehen können, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen sind und sie sich an den Erfolgsaussichten der Hauptsache orientieren wollen, die Sach- und Rechtslage nicht nur summarisch, sondern abschließend prüfen (BVerfG, Entscheidung vom 12. Mai 2005, 1 BvR 569/05, Seite 8 mwN).
  • BVerfG, 27.05.1998 - 2 BvR 378/98

    Erfolglose Verfassungsbeschwerde der Partei "Die Grauen"

    Auszug aus SG Berlin, 30.03.2006 - S 34 AS 1840/06
    Im Rahmen der einstweiligen Anordnung dürfen Entscheidungen grundsätzlich sowohl auf eine Folgenabwägung wie auch auf eine summarische Prüfung der Erfolgsaussichten in der Hauptsache gestützt werden (BVerfG NVwZ-RR 1999, S. 217 ).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 28.04.2005 - L 8 AS 57/05

    Anspruch auf Übernahme von durch die Ausübung eines Umgangsrechts mit den Kindern

    Auszug aus SG Berlin, 30.03.2006 - S 34 AS 1840/06
    Daran fehlt es bei dem aus dem Ausbildungsvertrag mit dem L-Verein entstehenden Bedarf; denn dieser Bedarf besteht nicht bei vielen Hilfeempfängern oder Bedarfsgemeinschaften gleichermaßen, sondern nur bei Auszubildenden, wenn der Besuch einer öffentlichen Schule nicht möglich ist (vgl. BVerwG, aaO.) Die Kosten für einen derartigen Sonderbedarf sind dementsprechend auch bei der Höhe der Regelleistung nach § 20 Abs. 2 SGB II offensichtlich nicht erfasst (vgl. Beschluss des LSG Niedersachsen - Bremen vom 28. April 2005, Az: L 8 AS 57/05 ER).
  • LSG Schleswig-Holstein, 14.09.2006 - L 6 AS 8/05

    Arbeitslosengeld II - Besuch einer Privatschule - Sozialbeitrag zum Schulgeld -

    Hieraus folgt, dass die durch § 20 SGB II gewährten Regelleistungen grundsätzlich nur der Deckung des ohne die Besonderheit des Einzelfalles bei vielen Hilfeempfängern gleichermaßen bestehenden Bedarfs dienen (BVerwG, Urteil vom 22. August 1995, SGB 1995, 587 ff.; SG Berlin, Beschluss vom 30. März 2006 - S 34 AS 1840/06 ER, veröffentlicht in juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 06.07.2007 - L 9 B 141/06
    Es ist indes fraglich, ob das Schulgeld für den Besuch einer privaten Bildungseinrichtung hierzu gehört (vgl. Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 10. Juli 2006 - L 6 AS 296/06 ER; SG Berlin, Beschluss vom 30. März 2006 - S 34 AS 1840/06 ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 17.07.2006 - L 6 AS 288/06
    Dazu gehört das Schulgeld für den Besuch einer privaten Bildungseinrichtung nicht (Beschluss des erkennenden Senats vom 10. Juli 2006 - L 6 AS 296/06 ER; SG Berlin Beschluss vom 30. März 2006 - S 34 AS 1840/06 ER -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.07.2006 - L 6 AS 296/06
    Dazu gehört das Schulgeld für den Besuch einer privaten Bildungseinrichtung nicht (näher dazu SG Berlin Beschluss vom 30. März 2006 - S 34 AS 1840/06 ER -).
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